Ordnungen und Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Neuhausener Vereine e.V. (ANV e.V.)

Beitragsordnung Stand 01. Januar 2002

Ordentliche Mitglieder
Eintrittsjahr € 60,-
Folgejahre   € 30,-

Außerordentliche Mitglieder
Eintrittsjahr € 30,-
Folgejahre   € 15,-


Jubiläumsgaben der ANV e.V. an ordentliche Mitglieder Stand 01. Januar 2002

Alle ordentlichen ANV-Mitglieder besitzen Anspruch auf folgende Jubiläumsgaben. Bezuschusst werden alle Jubiläen im 25-Jahre Rhythmus.

25 Jahre  € 125.-
50 Jahre  € 250.-
75 Jahre  € 380.-
100 Jahre € 500.-

Für alle weiteren Jubiläen € 500.-.

Es ist Vereinen freigestellt dem Jubilar zusätzlich zu unterstützen, eine Verpflichtung besteht jedoch nicht. Die Jubiläumsgabe erfolgt aus den allgemeinen Haushaltsmitteln des ANV-Vorstandes.


Richtlinien zur Erstellung des jährlichen Veranstaltungskalenders

Stand 07/2002

1. Vorbelegungen auf das folgende Kalenderjahr sind beim zuständigen
Vorstandsmitglied möglich. Bei der jährlichen Termineinholung durch
die ANV e.V. werden die bereits von den Vereinen/Organisationen
gemeldeten Termine bekanntgegeben. Die Terminplanung erfolgt für
15 Monate. Ihre Verbindlichkeit erfahren alle Termine erst nach
entsprechender Abstimmung in der Herbstsitzung der ANV e.V.
Hierfür ist es notwendig, dass zumindest ein Vertreter des jeweiligen
Vereins/Organisation an der Herbstsitzung teilnimmt.

2. Als wiederholende, nicht verlegbaren Termine gelten nur
Veranstaltungen die mit kirchlichen Feiertagen in Verbindung stehen
und Tradition besitzen. Außerdem werden mögliche Veranstaltungen
wie „Tanz in den Mai“ (30.04.), langfristig zu planende
Veranstaltungen des Kulturringes, klassische Jubiläums-
veranstaltungen sowie die Hauptveranstaltungstage zur Fasnet
(Schmotziger Donnerstag, Prunksitzungen von NBN und MGV, 11.11.
und Umzugstermine reserviert.

3. Die Abstimmung und Verabschiedung des Veranstaltungskalenders in
der Herbstsitzung der ANV e.V. entbindet die Ausrichter nicht davon,
kommunale Einrichtungen wie Hallen und Plätze bei der Gemeinde-
verwaltung zu buchen. Die Anträge an die Gemeindeverwaltung sind
umgehend nach der Herbstsitzung zu stellen

4. Nach Verabschiedung des Veranstaltungskalenders durch die ANV e.V.
sind eventuelle neue Termine oder Änderungen von den Vereinen/
Organisationen mit der Gemeindeverwaltung direkt zu klären. Es wird
vorausgesetzt, dass bei entsprechenden Überschneidungen mit
anderen ANV-Mitgliedsvereinen die vorherige Abstimmung unter den
Vereinen/Organisationen direkt vorgenommen wird.

5. Terminänderungen sind grundsätzlich rechtzeitig der
Gemeindeverwaltung zu melden, damit die Veröffentlichung im
Mitteilungsblatt korrigiert werden kann.

6. Mit der Terminplanung ist auch der Bedarf des Geschirrmobiles
verbindlich anzumelden, denn anschließend werden freie Termine
anderweitig vergeben.